Was ist zu tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Wann ein Gerichtsvollzieher kommt, ist relativ einfach herauszufinden. Ihr Gläubiger hat Sie bereits mehrfach angemahnt, sein nächster Schritt ist der Mahnbescheid. Dieser wird Ihnen in der Regel in einem gelben Briefumschlag zugestellt.

Wenn Sie keinen Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen, die Forderung also akzeptieren, weil diese berechtigt ist, können Sie nun innerhalb von 14 Tagen diesen Betrag zahlen, oder warten weiter, weil Sie es nicht bezahlen können. Erfolgte in den 14 Tagen keine Zahlung durch Sie, kommt ein Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen könnte man innerhalb von 14 Tagen auch noch Widerspruch einlegen. Ist ein Widerspruch aber begründet, reicht man diesen meißtens nach Erhalt des Mahnbescheides ein.

Erfolgte nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides immer noch keine Zahlung durch Sie, kann der Gläubiger mit dem Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher zur Beitreibung der Forderung beauftragen. Dazu schickt der Gläubiger den Vollstreckungsauftrag an das für Sie zuständige Amtsgericht. In der Regel kündigt ein Gerichtsvollzieher seinen Besuch nicht an. Er klingelt bei Ihnen zu Hause, und hofft das Sie da sind. Erreicht er Sie nicht, hinterlässt er eine Nachricht.

Noch akuter wird es, wenn der Gerichtsvollzieher nicht nur mit Beitreibung der Forderung beauftragt wird, sondern auch mit Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Früher nannte man dieses Offenbarungseid. Der Gerichtsvollzieher versucht Sie vielleicht einmal anzutreffen, ist dieses erfolglos, lädt er Sie zu Abgabe der EV ( Eidesstattliche Versicherung ), meißtens in einen Raum im Amtsgericht. Manchnal wird auch gar nicht versucht Sie zu erreichen, sondern Sie werden gleich zum Termin geladen. Doch keine Panik, auch noch an diesem Termin können Sie die offene Summe beim Gerichtsvollzieher zahlen, und müssen dann keine EV abgeben.

Es kann auch vorkommen, das der Gerichtsvollzieher die EV bei Ihnen zu Haus abnimmt. Er schaut sich dann in Ihrer Wohnung um, ob er Gegenstände pfänden könnte, um diese zu versteigern. Der Erlös der Versteigerung würde dann an Ihren Gläubiger gehen.

In der heutigen Zeit schauen sich die Gerichtsvollzieher aber nur oberflächlich um, da sie eh nichts pfänden dürfen, was Sie zu Ihrer Lebensführung benötigen. Sogar ein Ferseher im Haushalt muss erhalten bleiben. Schwer wird es nur, wenn Sie z.b. noch einen Fernseher im Schalfzimmer haben. Das Interesse der Gerichtsvollzieher ist allerdings sehr gering, Artikel zu pfänden, da der Aufwand recht hoch ist.

Wenn Sie nicht zahlen können, schaut sich der Gerichtsvollzieher also sporadisch in Ihrer Wohnung um, und wird nichts pfänden, solange Sie keine Luxusgüter besitzen ( z.B. riesige Plasma Fernseher o.ä. ). Danach folgen ein paar Fragen zu Ihren Vermögenswerten wie Konten, Immobilien, Sparanlagen und möglichen Fahrzeugen. Sie müssen alle Angaben allerdings wahrheitsgemäß machen. Wenn hier keine Werte vorhanden sind, trägt der Gerichtsvollzieher dieses in sein Formular ein. Sie bestätigen das ganze dann mit Ihrer Unterschrift. Sie haben dann eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, das Sie keine Mittel haben, die Forderung zu begleichen.

Kosten fallen für Sie nicht an. Der Gerichtsvollzieher schickt alles an den Gläubiger, und lässt sich von diesem die Dienstleistung bezahlen. Die Beitreibung war für den Gläubiger zunächst fruchtlos.

Die Eidesstattliche Versicherung wird in ein Register beim Amtsgericht eingetragen. Ebenfalls findet die Schufa relativ schnell heraus, das eine EV abgegeben wurde. Ihr Rating dort wird sich verschlechtern. Bitte bedenken Sie dieses immer vor Abgabe dieser Erklärung. Auch wenn es sich hier sehr leicht anhört, einfach die EV abzugeben, damit man Ruhe hat, sinkt Ihre Bonität rapide nach unten. Sie würde z.B. keinen Handyvertrag o.ä. erhalten.

Wenn Sie eine EV abgegeben haben, müssen Sie die nächsten 3 Jahre keine neue abgeben, solange sich nichts an Ihren Vermögensverhältnissen ändert, oder ein Gläubiger weitere Informationen erhalten will. Neue Aufträge gegen Sie kann der Gerichtsvollzieher dann im Vorfeld als fruchtlos zurück schicken, da ihm bereits eine EV vorliegt, die ja besagt das Sie kein Geld haben.

Oft kann ein schneller Kredit Ihnen helfen. Um eine Anfrage zu straten, füllen Sie bitte rechts oben unser kleines Formular aus. Sie erhalten dann alle Infos.