Urteil: Banken müssen Kunden vor Totalverlust warnen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ( BGH ) hat nun erneut die Rechte von Anlegern und Kunden gestärkt. Sofern ein Kunde sein Geld ausdrücklich “sicher” anlegen will, ist sein Bankberarter nun dazu verpflichtet ihn vor einem möglichen Verlust zu warnen, insbesondere wenn sie die Bank in die Insolvenz steuert.
Das Gericht gab zwei Klägerinnen recht, die 2003 bei der Pleite der BFI Bank aus Dresden ihre ganzen Ersparnisse verloren hatten. Grund für den totalen Verlust der Ersparnisse war, das die BFI Bank nicht den Einlagensicherungsfond der Banken angeschlossen war. Die Bank selbst garantierte den Kunden im Insolvenzfall nur den gesetzlich vorgeschrieben Betrag von 20.000 Euro. Beide Frauen hatten zusammen runde 240.000 Euro in Festgeld und Sparbriefen angelegt. Sie wurden allerdings nicht über die eingeschränkte Sicherheit hingewiesen. Als die Bank dann insolvent wurde, büßten sie einen erheblichen Teil ihres Vermögens ein. Zwar wurde in den AGB der Bank formal auf das Risiko hingewiesen, das reicht aber laut BGH in diesem Fall nicht aus.
Mit diesem Urteil steigt die Chance auf Schadesersatz, denn von der BFI Pleite sind rund 80 Anleger betroffen. Möglicherwesie können die Kläger weitere Gelder aus einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden beim Insolvenzverwalter einfordern der Bank einklagen.