Polizei, Justiz und Finanzämter rufen immer häufiger Kontodaten ab

Im ersten Halbjahr 2009 wurden bereits über 50.000 mal die Bankbewegungen und Einkommensverhältnisse von verschiedenen Bürgern abgerufen.

Etwa zwei Drittel dieser Überprüfungen fallen auf Polizei Ermittlungen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaften zurück. Welche Daten dabei genau abgefragt wurden, ist schwer heraus zu bekommen. Auch das Bundesfinanzmisterium hüllt ich in Schweigen. Doch der eigentlich Hammer an diesen häufigen Anfragen ist: Das Finanzministerium weiß eigenen Angaben zufolge nicht, ob die betroffenen Kontoinhaber über den Datenabruf informiert wurden. So ist es möglich das Kontoinhaber noch nicht einmal nach dem Abruf der Kontodaten informiert wurden. Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dürften die Bankkontenabfragen nicht zu einem Standartinstrument werden. Bei der Höhe der Abfragen im ersten Halbjahr bleibt diese Entscheidung wohl weitestgehend ungeachtet.

Bei den übrigen Kontoüberprüfungen - also die die nicht auf die Staatsanwaltschaften und die Polzei zurück zu führen sind - handelt es sich um Abfragen für die Festsetzung der Einkommensteuer sowie um Abfragen um die Vermögensverhältnisse von Hartz-IV-, Wohngeld- und Bafög-Empfängern zu prüfen.