Kann Arbeitslosengeld gepfändet werden?
Eine Frage die uns oft erreicht ist folgende: Kann der Gerichtsvollzieher mein Arbeitslosengeld ( Hartz 4 ) pfänden?
Hierzu muss man zunächst das Arbeitslosengeld wie ein normales Einkommen betrachten. Der Staat schreibt mit einer Pfänundgsfreigrenze genau vor, wie viel Gehalt/Vergütung einem Menschen bleiben muss, damit er normal leben kann. Generell kann man sagen das einer alleinstehenden Person ca. 980,00 Euro im Monat bleiben müssen. Dieser Betrag ist also die Pfändungsfreigrenze.
Ein Beispiel: Sie verdienen 1.200,00 Euro netto. Ca. 980,00 Euro stehen Ihnen laut Pfändungsfreigrenze zu. Somit dürfte ein Gerichtsvollzieher“>Gerichtsvollzieher 220,00 Euro ihres monatlichen Einkommens pfänden.
Genau so verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld. Sollten Sie mehr als 980,00 Euro Arbeitslosengeld erhalten, kann der Gerichtsvollzieher“>Gerichtsvollzieher diesen Überschuss dann pfänden. Allerdings ist es selten das jemand so ein hohes Arbeitslosengeld bekommt. Hartz 4 Empfänger liegen in der Regel weit unter dieser . Somit ist das Hartz 4 Einkommen nicht zu pfänden.
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