Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz. Die konkreten Aufgaben bestehen vornehmlich in der Durchsetzung der Geldforderungen eines Gläubigers gegen den Schuldner. Ist das nicht möglich, kann der Gerichtsvollzieher die Beschlagnahme von beweglichen Vermögensgegenständen, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck vornehmen, auch Pfändung genannt. Ist bei dem Schuldner nicht zu holen, kann der Gerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung abnehmen. In dieser bestätig der Gläubiger nicht mehr zu besitzen, bzw. keine Zahlungen mehr leisten zu können. Die Abgabe dieser Eidesstattlichen Versicherung kann auch mittels Haftbefehl angeordnet werden, sofer der Gläubiger dieses verlangt.