EU segnet deutsches Bad Bank Gesetz ab

Dank dem deustschen Bad Bank Modell können die Banken nun mit Staatshilfe Milliardenkriesen tilgen. Doch wie funktionert das ganze? Wir haben einen kurzen Überblick für Sie:

Der Begriff wird in den meißten Lexika derzeit so erklärt: Als Bad Bank, also als schlechte Bank, bezeichnet man ein Kreditinstitut, das speziell zur “Entsorgung” von Risikopapieren aus den Bilanzen einer anderen Bank eingerichtet ist. Das bedeutet, das eine Bank als Entsorger dient. Eine normale Bank, die im Besitz von Krediten und Hypotheken ist die stark an Wert verloren haben und derzeit nicht oder nur mit deutlichen Abschlägen handelbar sind, können diese Kredite und Hypotheken nun systematisch in diese separate Gesellschaft auslagern und müsste dann das Risiko eines zukünftigen Wertverlusts dieser Papiere nicht mehr einkalkulieren und dafür Eigenkapital vorhalten.

Die Bank gibt die gefallenen Kredite und Hypotheken einfach weiter, und braucht dafür keine Sicherheiten mehr zu leisten. Die fast wertlosen Zertifikate werden zum damaligen Buchwert ( also Kaufpreis o.ä. ) an die Zweckgesellschaft weiter gegeben. Dadurch das die “gute Bank” keine Sicherheitsleistungen mehr für die “bösen Zertifikate” zurückhalten muss, kann sie dieses Geld dann nun anderweitig verwenden. Es wird gehofft, das die Banken das Kapital in die Kreditvergabe stecken, und somit die deutsche Wirtschaft weiter ankurbeln.

Die Auslagerung in die Bad Banks ist allerdings nur mit staatlicher Hilfe möglich, denn irgendwer muss die Zertifikate ja zum damailgen Wert kaufen. Hierfür bürgt der Staat mit einem Sonderfond zur Finanzmarktstabilisierung. Die Gelder aus diesem Fond werden dann jeweils zum Ende der Laufzeiten fällig.

Um das ganze Besser zu verstehen, hier ein Beispiel:

Die Bank A hat 100 Millionen Euro für sich und Ihre Kunden in Kredite und Anleihen einer ausländischen Gesellschaft investiert. Es wurde eine Laufzeit von 5 Jahren vereinbart. Sprich Bank A erhält die 100 Millionen Euro nach 5 Jahren zzgl. Zinsen zurück. Im Zuge einer Krise sind diese Zertifikate aber nun keine 100 Millionen Euro mehr wert, sondern nur noch 20 Millionen Euro, da es der ausländischen Firma schlecht geht. Die Bank A hat nun die Möglichkeit diese Zertifikate an die Bad Bank B zu übertragen, und bekommt dafür den Buchwert von 100 Millionen Euro, allerdings erst zum vereinbarten Ende dieses Geschäftes, also nachdem die 5 Jahre abgelaufen sind.

Normalerweise musste Bank A währen der gesamten Laufzeit von 5 Jahren die 100 Millionen als Sicherheit liegen haben, denn es könnte ja - ganz einfach gesagt sein - das alle Kunden der Bank A Ihre Ersparnisse abheben wollen, diese hat Bank A aber intern investiert, um mit dem Geld der Kunden Gewinne zu machen.

Durch das neue Bad Bank Gesetz kann Bank A nun diese Zertifikate weiter geben, und muss daher die 100 Millionen Euro nicht mehr als Sicherheit vorliegen haben. Sie kann dieses Kapital nun in andere Geschäfte investieren, so .z.B. in die Kreditvergabe an Kunden.