Darlehensverkauf zwischen Banken oft rechtens

Sofern eine Bank Ihr Darlehen mit Ihrer Zustimmung an eine andere Bank verkauft, so ist das ohne Zweifel rechtens.

Oft ist es aber so, das gerade neue http://www.kredit.gg/darlehensvertrag/ von vornherein eine Klausel enthalten, mit der Sie im Vorfeld Ihre Zustimmung für einen möglichen Verkauf/Abtretung erteilen.

Sollte die Bank Ihr Darlehen ohne Ihre Zustimmung verkaufen, ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2007 (Az.: XI ZR 195/05) zu beachten:

Das Gericht hat darin klargestellt, dass einer Abtretung der Darlehensforderung weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegenstehen. Zwar könne ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht bzw. gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu einem Schadensersatzanspruch führen. Die Wirksamkeit der Forderungsabtretung werde hiervon jedoch nicht berührt. Weder lasse sich aus dem Bankgeheimnis die zumindest stillschweigende Vereinbarung eines Abtretungsverbots herleiten noch sei dem Bundesdatenschutzgesetz oder aus sonstigen Bestimmungen ein gesetzliches Abtretungsverbot zu entnehmen.

Somit verstößt ein Darlehensverkauf zwischen den Banken nicht gegen das Bankgeheimnis“>Bankengeheimnis oder das Datenschutzgesetz.

Gerade für den Kreditnehmer, der so an ein eine andere andere Bank gerät gilt nach wie vor:

Ein Wechsel der Gläubiger berührt nicht die Rechten und Pflichten des Vertrages. Die neue Bank, die Ihr Darlehen aufgekauft hat, tritt in vollem Umfang in den Vertrag ein und hat alle Pflichten daraus zu erfüllen. Sie als Darlehensnehmer können Ihre Rechte aus dem Vertrag unbesorgt einfordern. Hat sich die erste Bank z.b. vertraglich verpflichtet Ihnen nach diesem Darlehen eine Anschlußfinazierung zu gewährleisten, so muss die neue Bank, die Ihr Darlehen aufgekauft hat, diese Regelung ebenfalls erfüllen. Generell ist jedoch immer wieder anzuraten, im Falle einer Anschlußfinanzierung die Angebote anderer Kreditgeber zu vergleichen.